Auf den Folgeseiten haben wir Ihnen Informationen rund um den Kauf einer VILIS Wohnung zusammengestellt. Sollten Sie weitere Fragen oder Anregungen haben, freuen wir uns über Ihre Nachricht.
Wir bauen bei VILIS wertige Qualität zu einem günstigen Preis-Leistungs-Verhältnis (wie wir das schaffen, lesen Sie hier). Folgende Ausstattung erwartet Sie in nahezu jedem VILIS Wohnquartier:
Garantierter Festpreis ohne versteckte Zusatzkosten
Komfortable Wahlausstattung der Wohnung mittels des VILIS Konfigurators
Stufenlos erreichbarer Aufzug, durchgängig von der Tiefgarage bis zur Wohnung
Barrierefreie Wohnungen in allen Geschossen
Erdgeschosswohnungen mit zusätzlichem Sondernutzungsrecht Garten
Fenster* in allen Geschossen mit Rollläden (oder Sonnenschutz-verglasung), im Erd- und 1. Obergeschoß standardmäßig mit erhöhter Einbruchsicherheit in den Fensterbeschlägen
*außer im Bad und WC
Wasseraußenzapfstellen für die Erd- und Staffelgeschoss-wohnungen
Wärmeversorgung, welche die Anforderungen der aktuellen Energiesparverordnung (EnEV) unterschreitet
Fußbodenheizung, raumweise regulierbar
Fußböden in Schlaf- und Wohnräumen inkl. Küche, wahlweise mit Designbelag oder alternativen Bodenbelägen über den VILIS Konfigurator
Moderne, zentrale oder dezentrale Wassererwärmung
Feinsteinzeugfliesen in modernen, großen Formaten und Farbvarianten in Bad und Dusche/WC
Elektrischer Handtuchheizkörper im Bad
Großflächiger Wandspiegel über dem Waschtisch
Walk-In Dusche, schwellenfrei in der Abmessung mind. 1,20 x 1,20 m mit Echtglasabtrennung
Bedarfsgerechte Wohnungslüftung zur Aufrechterhaltung guter Luftqualität
Balkonverkleidung in attraktivem Design
Tiefgarage mit funkgesteuertem Garagentor (2. Handsender als Sonderwunsch)
Attraktive Gestaltung der Außenanlagen
In den meisten Quartieren: Fahrradstellplätze im Keller und Außenbereich
Die Bauprojekte von VILIS entsprechen in den meisten Quartieren den Förderrichtlinien für Wohnraumförderung des Landes NRW. Das Land unterstützt mit der Wohnraumförderung Haushalte und Lebensgemeinschaften beim Erwerb selbst genutzter Immobilien. Dies erfolgt in Form zinsgünstiger Darlehen. Das Ziel ist es, bedarfsgerechten und qualitätsvollen Wohnraum zu fördern.
Gefördert wird der erstmalige Erwerb eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung in einem Neubau, der die festgeschriebenen Förderrichtlinien erfüllt. Zu den zu erfüllenden Kriterien zählen beispielsweise energetische Standards und eine Mindestgröße der Wohn- und Schlafräume.
Die Unterstützung konzentriert sich auf Haushalte und Lebensgemeinschaften, die bestimmte Einkommensgrenzen einhalten und aus mindestens einer volljährigen Person und einem Kind oder einer schwerbehinderten Person (Grad der Behinderung mindestens 50%) bestehen. Hierbei kann es sich auch um einen Einpersonenhaushalt handeln.
Genaue Informationen zu den Einkommensgrenzen erhalten Sie bei der NRW.Bank. Entscheidend für die Einkommensprüfung sind die Berechnungen und Feststellungen Ihrer zuständigen Bewilligungsbehörde.
Die Fördermittel werden jeweils bei der Stadt- oder Kreisverwaltung beantragt, in deren Bereich das zu fördernde Objekt liegt. Zuständig hierfür ist in der Regel das Amt für Bauförderung (Bewilligungsbehörde). Die für Sie zuständige Bewilligungsbehörde und Ihre Ansprechpartnerin/Ihren Ansprechpartner können Sie auf der Webseite der NRW.Bank in Erfahrung bringen.
Vor einer formalen Antragstellung ist zunächst ein persönliches Beratungsgespräch bei der zuständigen Behörde sinnvoll. Die Bewilligungsbehörde bittet Sie für diesen Zweck einen Beratungstermin zu vereinbaren und die für den Termin erforderlichen Unterlagen vorher mit Ihrem Ansprechpartner abzuklären. Antragsvordrucke erhalten Sie bei der zuständigen Bewilligungsbehörde oder direkt über die Webseite der NRW.Bank
Wählen Sie Ihr neues Zuhause komfortabel nach Ihren Wunschkriterien aus (Lage/Größe/Zimmeranzahl/Preis). Sie können in der Auswahl genau sehen, an welcher Stelle im Haus/Quartier die Wohnung liegt und diese über den Konfigurator modular ausstatten.
Im Anschluss an die Konfiguration haben Sie die Möglichkeit, weitere Details mit einem Ansprechpartner des VILIS Beratungs-Teams zu besprechen.
Sollten Sie zu Ihren Wünschen keine passenden Ergebnisse finden, werfen Sie gerne einen Blick auf die Bauprojekte der INTERBODEN Gruppe oder lassen Sie sich für kommende Projekte vormerken.
Nachdem Sie mit Ihrem Ansprechpartner unseres Beratungs-Teams alle Details besprochen haben (Ausstattung, Tiefgaragenstellplatz etc.), erhalten Sie die Möglichkeit, Ihre Wunschwohnung für ca. 6 Wochen zu reservieren. Hierfür erheben wir eine Gebühr in Höhe von € 2.000, die Ihnen nach dem Kauf erstattet wird.
Wichtig: Ihre Reservierung ist erst verbindlich, wenn die Reservierungsgebühr bei uns eingegangen ist.
Für den Wohnungskauf benötigen Sie in der Regel eine Finanzierung durch Ihre Bank oder einen entsprechenden Partner. Hierfür erhalten Sie von uns einen notariellen Kaufvertragsentwurf, den Sie in Ruhe prüfen und Ihrer Bank vorlegen können.
Sind alle Dinge geklärt, findet ein gemeinsamer Notartermin statt, bei dem die Beurkundung aller zu erwerbenden Einheiten erfolgt (Wohnung(en), Tiefgaragenplatz(plätze) sowie personalisierte Ausstattung).
Kurz nach dem Notartermin stellt Ihnen das Finanzamt die fällige Grunderwerbssteuer (aktuell 6,5 % des Kaufpreises) in Rechnung. Auch das Notariat wird Ihnen für die Beurkundung die Rechnung zusenden (ca. 2 % des Kaufpreises).
Das Notariat bestellt im Anschluss an die Beurkundung die Auflassungsvormerkung beim Grundbuchamt. Damit wird sichergestellt, dass die Wohnung nach Fertigstellung nur Ihnen und keinem anderen übertragen werden kann. Die Eintragung dauert erfahrungsgemäß einige Wochen.
Sobald die Auflassungsvormerkung eingetragen ist und damit die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen sind, sendet Ihnen das Notariat die Fälligkeitsmitteilung. Zeitgleich und nach weiterem Baufortschritt stellen wir Ihnen die vereinbarte(n) Rate(n) in Rechnung.
In der Regel gibt es im Bauablauf eine Veranstaltung auf dem Grundstück (beispielsweise Spatenstich oder Richtfest). Dies ist eine gute Gelegenheit, das VILIS Projektteam kennenzulernen und zukünftige Nachbarn zu treffen.
Wenn die Fertigstellung absehbar ist, erhalten Sie eine Einladung zur Vorbegehung. Das erste Mal, wenn Sie Ihre neue Wohnung betreten, ist ein aufregender Moment.
Bei der Vorbegehung prüfen wir gemeinsam, ob alles wie bestellt ist – und wo noch nachgebessert werden muss (das gehört beim Bauen immer dazu). Das Ergebnis der Vorbegehung wird in einem Protokoll festgehalten.
Ca. 4 Wochen vor dem Abnahme-/Übergabetermin erhalten Sie eine Einladung zur Wohnungsübergabe von uns. Bitte halten Sie sich für diesen wichtigen Termin ca. einen halben Tag frei, da wir alles ganz genau anschauen wollen. Wir gehen Punkt für Punkt das Protokoll der Vorbegehung durch und prüfen, ob alles in Ordnung und in bester Funktion ist. Bei der Übergabe bekommen Sie eine Einweisung in die Wohnung und ein Benutzerhandbuch.
Manchmal sind nach der Abnahme noch einige Restarbeiten (z.B. das Anbringen von Fußleisten) zu erledigen. Die Übergabe kann bei solch minimalen offenen Punkten dennoch stattfinden – und Sie können einziehen.
Wichtig: Bis zur Übergabe muss die letzte Rate der Wohnung bei uns eingegangen sein, damit eine Schlüsselübergabe erfolgen kann.
Fallen Ihnen nach dem Einzug Dinge auf, die nicht ordnungsgemäß funktionieren, melden Sie dies der VILIS Kundenbetreuung, die die Instandsetzung koordiniert. Ansprechpartner und alle nötigen Infos erhalten Sie am Übergabetag.
Die Gewährleistungszeit für Ihre Wohnung beträgt 5 Jahre.
Nachdem alle Nachbarn eingezogen sind, findet die erste Eigentümerversammlung statt. Dort treffen Sie gemeinsam bindende Beschlüsse für die Eigentümergemeinschaft.
Quelle: Bundesnotarkammer
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung der Bauaufsichtsbehörde ist erforderlich, um ein Gebäude in selbständige Wohnungseinheiten aufzuteilen.
Die Auflassung nennt der Jurist die Einigung zwischen Käufer und Verkäufer über den Eigentumsübergang an einem Grundstück. Sie muss vor einem deutschen Notar erfolgen.
Das Original der notariell beurkundeten Vollmacht verbleibt beim Notar. Die Ausfertigung ist eine "amtliche Kopie" dieser Urschrift. Sie kann im Rechtsverkehr wie das Original eingesetzt werden.
Die Baulasten sind Verpflichtungen eines Grundstückseigentümers gegenüber der Baubehörde, zum Beispiel Zuwegungen oder Fluchtwege freizuhalten.
Der Besitz ist die „tatsächliche Sachherrschaft“. Beim Hauskauf geht der Besitz regelmäßig mit Schlüsselübergabe vom Verkäufer auf den Käufer über. Um ungesicherte Vorleistungen zu vermeiden, findet der Besitzübergang in der Regel mit Kaufpreiszahlung statt.
Bei Dienstbarkeit gewährt dem Berechtigten bestimmte Nutzungsrechte an einem anderen Grundstück (Beispiel: Wegerecht) oder einen Anspruch auf Unterlassung gewisser Handlungen (Beispiel: Baubeschränkung).
Eigentum ist anders als Besitz nicht die tatsächliche, sondern die rechtliche Zuordnung eines Grundstücks zu einer Person. Der Käufer wird Eigentümer des Grundstücks erst mit seiner Eintragung im Grundbuch anstelle des Verkäufers. Der Notar kann die Eigentumsumschreibung erst veranlassen, wenn die Grunderwerbsteuer bezahlt wurde. Weitere Voraussetzung ist in der Regel, dass der Kaufpreis vollständig bezahlt wurde.
Erschließungskosten entstehen, um den Anschluss eines Grundstücks an die Kanalisation, an öffentliche Verkehrswege oder an die Wasser- und Energieversorgung herzustellen oder zu modernisieren. Der Käufer sollte sich bei der Gemeinde nach offenen Kosten oder geplanten Maßnahmen erkundigen.
Erst wenn der Erwerb des Käufers rechtlich gesichert ist, teilt der Notar mit, dass der Kaufpreis an den Verkäufer zu zahlen ist.
Nimmt der Käufer zur Finanzierung des Kaufpreises ein Darlehen in Anspruch, muss er regelmäßig eine Grundschuld als Kreditsicherheit stellen. Als Belastungsgegenstand eignet sich bereits das Kaufobjekt selbst, obwohl es noch nicht im Eigentum des Käufers steht. Der Notar kann diese Finanzierung ohne Risiko für den Verkäufer gestalten.
Jedes Flurstück – dies entspricht in der Regel einem Grundstück – einer Gemarkung hat eine exakte Flurnummer.
Das Grundbuch ist ein öffentliches Register für Grundstücke. Jedes Grundbuchblatt beginnt mit dem Bestandsverzeichnis. Es enthält die genaue Bezeichnung sowie Angaben zur Lage, Wirtschaftsart und Größe des Grundstücks. Dessen Eigentümer ist in Abteilung 1 eingetragen. Abteilung 2 enthält Lasten und Beschränkungen (Beispiel: Wegerecht). In Abteilung 3 sind alle Kreditsicherheiten (Grundpfandrechte) verzeichnet. Kraft Gesetzes wird vermutet, dass der Grundbuchinhalt richtig ist. Insbesondere kann sich der Käufer – wenn er nicht bösgläubig ist – darauf verlassen, dass der im Grundbuch eingetragene Verkäufer auch Eigentümer des Grundstücks ist.
Die Grunderwerbsteuer fällt – von Ausnahmen abgesehen – bei der Veräußerung von Grundstücken an, derzeit in NRW in Höhe von 6,5 %. Sie bezieht sich nicht auf bewegliche Sachen.
Die Grundschuld ist ein Mittel zur Kreditsicherung. Verpfändet wird das Grundstück, bei dem die Grundschuld im Grundbuch eingetragen wird. Im „Verwertungsfall“ findet die Zwangsvollstreckung in das Grundstück statt. Im Gegensatz zur Hypothek erlischt die Grundschuld nicht kraft Gesetzes, wenn das abgesicherte Darlehen zurückgezahlt wird. Ob es sinnvoll ist, die Grundschuld danach „stehen zu lassen“, hängt davon ab, ob weiterer Finanzierungsbedarf bei der gleichen Bank besteht. Bereits geringe Zinsunterschiede wiegen die Kosten für Löschung und Neueintragung zugunsten eines anderen Kreditinstituts auf.
Das Grundstück ist ein im Grundbuch mit eigener Nummer verzeichneter, räumlich abgegrenzter Teil der Erdoberfläche. Ein Haus gehört rechtlich – von Ausnahmen wie dem Erbbaurecht abgesehen – zu dem Grundstück, auf dem es steht. Der Jurist spricht von einem wesentlichen Bestandteil: Ist vom Grundstück die Rede, ist rechtlich auch das aufstehende Haus gemeint.
Grundstücksgeschäfte bedürfen zwingend der notariellen Beurkundung. Das Grundbuchamt akzeptiert nur Vorsorgevollmachten in notarieller Form.
Das Kataster ist das amtliche Verzeichnis für Flurstücke. Es beschreibt deren geometrische Lage, Art der Nutzung, Größe sowie bauliche Anlagen. Auf diesen Angaben beruhen die Grundbuchdaten.
Der Käufer braucht den vereinbarten Kaufpreis regelmäßig erst zu bezahlen, wenn zu seinen Gunsten eine Vormerkung im Grundbuch eingetragen ist und dem Notar alle Unterlagen vorliegen, um das Kaufobjekt von allen Belastungen zu befreien, die noch für den Verkäufer eingetragen sind (häufig: Grundpfandrechte). Sofern die Voraussetzungen der Kaufpreisfälligkeit vorliegen, teilt dies der Notar dem Käufer mit. Er muss dann innerhalb der im Kaufvertrag vereinbarten Frist die entsprechenden Kaufpreisraten an den
Verkäufer überweisen.
Typisch ist die Vereinbarung, dass der Käufer die bei Notar und Grundbuchamt entstehenden Kosten trägt, wobei die Kosten der Lastenfreistellung regelmäßig der Verkäufer übernimmt. Unabhängig von dieser vertraglichen Regelung haften kraft Gesetzes sowohl Käufer als auch Verkäufer für alle bei Notar und Grundbuchamt entstehenden Kosten. Im internationalen Vergleich ist das deutsche Grundbuch- und Notarsystem nicht nur besonders sicher, sondern auch besonders effektiv und kostengünstig.
Lasten sind die mit einem Grundstück kraft Gesetz verknüpften Verpflichtungen, insbesondere die Grundsteuer, Erschließungskosten und Prämien der Sachversicherung.
Der Käufer möchte das Grundstück frei von fremden Belastungen erwerben, insbesondere frei von Kreditsicherheiten des Verkäufers (Grundpfandrechte). Die Beseitigung solcher Fremdbelastungen im Zuge einer Grundstücksübertragung bezeichnet man als Lastenfreistellung. Sichert beispielsweise eine eingetragene Grundschuld noch Verbindlichkeiten des Verkäufers, organisiert es der Notar, dass das Kreditinstitut die Löschungsunterlagen zur Verfügung stellt und die noch offene Forderung aus dem Kaufpreis beglichen wird.
Ein im Grundbuch eingetragenes Recht kann in der Regel nur mit notariell beglaubigter Löschungsbewilligung des Rechtsinhabers gelöscht werden.
Miteigentümer sind gemeinsam Eigentümer des Grundstücks in der Weise, dass jeder einen ideellen – also: gedachten – Anteil daran hat. Sie können über ihren ideellen Bruchteil unabhängig von anderen Miteigentümern verfügen. Jeder Miteigentümer kann die Aufhebung der Gemeinschaft verlangen. Möglich ist, das Recht, die Aufhebung zu verlangen, einzuschränken, und die Benutzung des Grundstücks zu regeln.
Notaranderkonten sind besonders gesicherte und vom Notar treuhänderisch geführte Konten. Sie dürfen zur Abwicklung von Immobilientransaktionen nur eingerichtet werden, wenn ein berechtigtes Sicherungsinteresse besteht.
Die Notare sind Träger eines öffentlichen Amtes. Sie sind unparteiische, unabhängige und besonders sachkundige Rechtsberater. In dieser Funktion ermitteln sie die Interessen und Ziele aller Beteiligten und wirken auf eine Einigung hin, bei der keiner benachteiligt wird. Dementsprechend entwerfen und beurkunden Notare wichtige Verträge.
Belastungen eines Grundstücks werden im Grundbuch geordnet eingetragen. Im Fall der Zwangsvollstreckung erlöschen nachrangig eingetragene Belastungen. Mehrere Grundpfandrechte werden in der Reihenfolge ihres Ranges bei der Verteilung des Versteigerungserlöses berücksichtigt.
Ein Rücktritt von einem Grundstückskaufvertrag ist möglich, wenn dieser vertraglich vereinbart wurde oder ein gesetzlicher Rücktrittsgrund vorliegt, weil der Vertragspartner seine Pflichten aus dem Vertrag nicht erfüllt.
Sachmängel liegen vor, wenn das Grundstück oder Bauwerk nicht die vereinbarte, von Käufer und Verkäufer vorausgesetzte oder für die gewöhnliche Verwendung geeignete Beschaffenheit hat. Die Haftung des Verkäufers für Sachmängel wird bei „gebrauchten“ Immobilien häufig ausgeschlossen, um den Grundsatz „gekauft wie gesehen“ zu vereinbaren. Bei allen Verbraucherverträgen und beim Kauf neu hergestellter Bauwerke ist eine vertragliche Abweichung von der gesetzlichen Haftung des Verkäufers für Sachmängel nur eingeschränkt zulässig.
Die Teilungserklärung ist die Urkunde, mit der das Grundstück in Raumeigentum aufgeteilt wird. Sie legt insbesondere den Umfang des Sondereigentums fest, ob die gebildeten Räume als Wohnungen genutzt werden sollen und welche Sondernutzungsrechte am gemeinschaftlichen Eigentum existieren bzw. eingeräumt werden können
Das Verlesen der notariellen Niederschrift ist als höchst effiziente Methode der Qualitätssicherung zentraler Bestandteil des Beurkundungsverfahrens. Es vermittelt Kenntnis der gesamten Urkunde und bietet Gelegenheit zu Fragen, Aufklärung und Beratung. Das laute Vorlesen schafft im Gegensatz zum bloßen Durchlesen eine größere Distanz zum Inhalt der Niederschrift und ermöglicht dadurch, den Willen der Beteiligten und seine exakte Verkörperung in der Urkunde genau zu überprüfen.
Ein Verzug kann eintreten, wenn der Kaufpreis trotz Fälligkeit nicht gezahlt wird.
Mit der Vormerkung wird ein Grundstück für den Käufer „reserviert“. Ihre Eintragung im Grundbuch ist typische Voraussetzung für die Kaufpreiszahlung. Die Sicherungswirkung der Vormerkung entsteht dadurch, dass alle nach ihr im Grundbuch eingetragenen Veränderungen (z.B. nachträgliche Eigentumswechsel oder Belastungen) dem Käufer gegenüber unwirksam sind.
Architekturbüro goetzenarchitekten
Bereits 1950 gründete Baumeister Heinrich Götzen das Architekturbüro und übergab es 1982 an seinen Sohn Reiner Götzen. Seitdem hat sich das Büro zum Experten für innerstädtische Quartiers- und serviceorientierte Wohnungsbauprojekte entwickelt.
Das Büro versteht Architektur als ganzheitliche Aufgabe: das heißt, ein Bauprojekt vom Grundstücksankauf bis zur Schlüsselübergabe zu begleiten. Die Arbeitsabläufe sind nach DIN ISO EN 9001 zertifiziert und zusätzlich hält das Architekturbüro das Qualitätszertifikat „Planer am Bau“ des TÜV Rheinland (Qualitätsmanagementsystem für Architekten und Ingenieure).
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VILIS ist Mitglied bei AACHEN BUILDING EXPERTS e.V., dem Kompetenznetzwerk für innovatives Bauen.
Im Verein AACHEN BUILDING EXPERTS treffen führende Unternehmer und Aachener Hochschulen zusammen, um ihre Expertise in das Netzwerk einzubringen und zahlreiche Dienstleistungen füreinander anzubieten.
Ideen, Netzwerken, Gestalten: Gemeinsam neue Impulse für innovatives Bauen zu entwickeln und umzusetzen, ist das Ziel von AACHEN BUILDING EXPERTS.
Das interdisziplinäre und branchenübergreifende Netzwerk der AACHEN BUILDING EXPERTS ist eine Initiative der Aachener Wirtschaft, der RWTH Aachen und der FH Aachen.
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