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VILIS GmbH & Co. KG
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VILIS Köln

Wohnungskauf – alles, was Sie wissen sollten

Auf den Folgeseiten haben wir Ihnen Informationen rund um den Kauf einer VILIS Wohnung zusammengestellt. Sollten Sie weitere Fragen oder Anregungen haben, freuen wir uns über Ihre Nachricht.

Shortlinks

- Ausstattungsqualitäten
- Fördermöglichkeiten
- Ihr Weg ins eigene Zuhause
- Immobilien Glossar
- Projektpartner

Ausstattung Ihrer VILIS Wohnung

Wir bauen bei VILIS wertige Qualität zu einem günstigen Preis-Leistungs-Verhältnis (wie wir das schaffen, lesen Sie hier). Folgende Ausstattung erwartet Sie in nahezu jedem VILIS Wohnquartier:

Festpreis

Garantierter Festpreis ohne versteckte Zusatzkosten

Konfigurator

Komfortable Wahlausstattung der Wohnung mittels des VILIS Konfigurators

Aufzug

Stufenlos erreichbarer Aufzug, durchgängig von der Tiefgarage bis zur Wohnung

Barrierefrei

Barrierefreie Wohnungen in allen Geschossen

Garten

Erdgeschosswohnungen mit zusätzlichem Sondernutzungsrecht Garten

Sicherheit

Fenster* in allen Geschossen mit Rollläden (oder Sonnenschutz-verglasung), im Erd- und 1. Obergeschoß standardmäßig mit erhöhter Einbruchsicherheit in den Fensterbeschlägen

*außer im Bad und WC

Wasseraußenzapfstellen

Wasseraußenzapfstellen für die Erd- und Staffelgeschoss-wohnungen

Wärmeversorgung

Wärmeversorgung, welche die Anforderungen der aktuellen Energiesparverordnung (EnEV) unterschreitet

Fußbodenheizung

Fußbodenheizung, raumweise regulierbar

Fußböden

Fußböden in Schlaf- und Wohnräumen inkl. Küche, wahlweise mit Designbelag oder alternativen Bodenbelägen über den VILIS Konfigurator

Wassererwärmung

Moderne, zentrale oder dezentrale Wassererwärmung

Fliesen

Feinsteinzeugfliesen in modernen, großen Formaten und Farbvarianten in Bad und Dusche/WC

Handtuchheizkörper

Elektrischer Handtuchheizkörper im Bad

Spiegel

Großflächiger Wandspiegel über dem Waschtisch

Walk-In Dusche

Walk-In Dusche, schwellenfrei in der Abmessung mind. 1,20 x 1,20 m mit Echtglasabtrennung

Wohnungslüftung

Bedarfsgerechte Wohnungslüftung zur Aufrechterhaltung guter Luftqualität

Balkon

Balkonverkleidung in attraktivem Design

Tiefgarage

Tiefgarage mit funkgesteuertem Garagentor (2. Handsender als Sonderwunsch)

Außenanlagen

Attraktive Gestaltung der Außenanlagen

Fahrradstellplätze

In den meisten Quartieren: Fahrradstellplätze im Keller und Außenbereich

Fördermöglichkeiten Ihrer neuen Wohnung

Die Bauprojekte von VILIS entsprechen in den meisten Quartieren den Förderrichtlinien für Wohnraumförderung des Landes NRW. Das Land unterstützt mit der Wohnraumförderung Haushalte und Lebensgemeinschaften beim Erwerb selbst genutzter Immobilien. Dies erfolgt in Form zinsgünstiger Darlehen. Das Ziel ist es, bedarfsgerechten und qualitätsvollen Wohnraum zu fördern.

Was wird gefördert?

Gefördert wird der erstmalige Erwerb eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung in einem Neubau, der die festgeschriebenen Förderrichtlinien erfüllt. Zu den zu erfüllenden Kriterien zählen beispielsweise energetische Standards und eine Mindestgröße der Wohn- und Schlafräume.

Wer wird gefördert?

Die Unterstützung konzentriert sich auf Haushalte und Lebensgemeinschaften, die bestimmte Einkommensgrenzen einhalten und aus mindestens einer volljährigen Person und einem Kind oder einer schwerbehinderten Person (Grad der Behinderung mindestens 50%) bestehen. Hierbei kann es sich auch um einen Einpersonenhaushalt handeln.

Wo liegt die Einkommensgrenze?

Genaue Informationen zu den Einkommensgrenzen erhalten Sie bei der NRW.Bank. Entscheidend für die Einkommensprüfung sind die Berechnungen und Feststellungen Ihrer zuständigen Bewilligungsbehörde.

Wo werden Fördermittel beantragt?

Die Fördermittel werden jeweils bei der Stadt- oder Kreisverwaltung beantragt, in deren Bereich das zu fördernde Objekt liegt. Zuständig hierfür ist in der Regel das Amt für Bauförderung (Bewilligungsbehörde). Die für Sie zuständige Bewilligungsbehörde und Ihre Ansprechpartnerin/Ihren Ansprechpartner können Sie auf der Webseite der NRW.Bank in Erfahrung bringen.

Wie werden Fördermittel beantragt?

Vor einer formalen Antragstellung ist zunächst ein persönliches Beratungsgespräch bei der zuständigen Behörde sinnvoll. Die Bewilligungsbehörde bittet Sie für diesen Zweck einen Beratungstermin zu vereinbaren und die für den Termin erforderlichen Unterlagen vorher mit Ihrem Ansprechpartner abzuklären. Antragsvordrucke erhalten Sie bei der zuständigen Bewilligungsbehörde oder direkt über die Webseite der NRW.Bank

Ihr Weg ins eigene Zuhause

1Wohnung im Konfigurator auswählen und gestalten

Wählen Sie Ihr neues Zuhause komfortabel nach Ihren Wunschkriterien aus (Lage/Größe/Zimmeranzahl/Preis). Sie können in der Auswahl genau sehen, an welcher Stelle im Haus/Quartier die Wohnung liegt und diese über den Konfigurator modular ausstatten.

Im Anschluss an die Konfiguration haben Sie die Möglichkeit, weitere Details mit einem Ansprechpartner des VILIS Beratungs-Teams zu besprechen.

Sollten Sie zu Ihren Wünschen keine passenden Ergebnisse finden, werfen Sie gerne einen Blick auf die Bauprojekte der INTERBODEN Gruppe oder lassen Sie sich für kommende Projekte vormerken.

2Wohnung reservieren und Details klären

Nachdem Sie mit Ihrem Ansprechpartner unseres Beratungs-Teams alle Details besprochen haben (Ausstattung, Tiefgaragenstellplatz etc.), erhalten Sie die Möglichkeit, Ihre Wunschwohnung für ca. 6 Wochen zu reservieren. Hierfür erheben wir eine Gebühr in Höhe von € 2.000, die Ihnen nach dem Kauf erstattet wird.

Wichtig: Ihre Reservierung ist erst verbindlich, wenn die Reservierungsgebühr bei uns eingegangen ist.

3Finanzierung klären und Vertrag prüfen

Für den Wohnungskauf benötigen Sie in der Regel eine Finanzierung durch Ihre Bank oder einen entsprechenden Partner. Hierfür erhalten Sie von uns einen notariellen Kaufvertragsentwurf, den Sie in Ruhe prüfen und Ihrer Bank vorlegen können.

4Wohnungskauf notariell beurkunden

Sind alle Dinge geklärt, findet ein gemeinsamer Notartermin statt, bei dem die Beurkundung aller zu erwerbenden Einheiten erfolgt (Wohnung(en), Tiefgaragenplatz(plätze) sowie personalisierte Ausstattung).

5Vater Staat und den Notar bezahlen

Kurz nach dem Notartermin stellt Ihnen das Finanzamt die fällige Grunderwerbssteuer (aktuell 6,5 % des Kaufpreises) in Rechnung. Auch das Notariat wird Ihnen für die Beurkundung die Rechnung zusenden (ca. 2 % des Kaufpreises).

6Vormerkung im Grundbuch

Das Notariat bestellt im Anschluss an die Beurkundung die Auflassungsvormerkung beim Grundbuchamt. Damit wird sichergestellt, dass die Wohnung nach Fertigstellung nur Ihnen und keinem anderen übertragen werden kann. Die Eintragung dauert erfahrungsgemäß einige Wochen.

Sobald die Auflassungsvormerkung eingetragen ist und damit die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen sind, sendet Ihnen das Notariat die Fälligkeitsmitteilung. Zeitgleich und nach weiterem Baufortschritt stellen wir Ihnen die vereinbarte(n) Rate(n) in Rechnung.

7Baufortschritt feiern

In der Regel gibt es im Bauablauf eine Veranstaltung auf dem Grundstück (beispielsweise Spatenstich oder Richtfest). Dies ist eine gute Gelegenheit, das VILIS Projektteam kennenzulernen und zukünftige Nachbarn zu treffen.

8Vorbegehung Ihrer neuen Wohnung

Wenn die Fertigstellung absehbar ist, erhalten Sie eine Einladung zur Vorbegehung. Das erste Mal, wenn Sie Ihre neue Wohnung betreten, ist ein aufregender Moment.

Bei der Vorbegehung prüfen wir gemeinsam, ob alles wie bestellt ist – und wo noch nachgebessert werden muss (das gehört beim Bauen immer dazu). Das Ergebnis der Vorbegehung wird in einem Protokoll festgehalten.

9Übergabe der Schlüssel

Ca. 4 Wochen vor dem Abnahme-/Übergabetermin erhalten Sie eine Einladung zur Wohnungsübergabe von uns. Bitte halten Sie sich für diesen wichtigen Termin ca. einen halben Tag frei, da wir alles ganz genau anschauen wollen. Wir gehen Punkt für Punkt das Protokoll der Vorbegehung durch und prüfen, ob alles in Ordnung und in bester Funktion ist. Bei der Übergabe bekommen Sie eine Einweisung in die Wohnung und ein Benutzerhandbuch.

Manchmal sind nach der Abnahme noch einige Restarbeiten (z.B. das Anbringen von Fußleisten) zu erledigen. Die Übergabe kann bei solch minimalen offenen Punkten dennoch stattfinden – und Sie können einziehen.

Wichtig: Bis zur Übergabe muss die letzte Rate der Wohnung bei uns eingegangen sein, damit eine Schlüsselübergabe erfolgen kann.

10Nachsorge

Fallen Ihnen nach dem Einzug Dinge auf, die nicht ordnungsgemäß funktionieren, melden Sie dies der VILIS Kundenbetreuung, die die Instandsetzung koordiniert. Ansprechpartner und alle nötigen Infos erhalten Sie am Übergabetag.

Die Gewährleistungszeit für Ihre Wohnung beträgt 5 Jahre.

11Erste Eigentümerversammlung

Nachdem alle Nachbarn eingezogen sind, findet die erste Eigentümerversammlung statt. Dort treffen Sie gemeinsam bindende Beschlüsse für die Eigentümergemeinschaft.

Immobilien Glossar

Quelle: Bundesnotarkammer

A

Abgeschlossenheitsbescheinigung

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung der Bauaufsichtsbehörde ist erforderlich, um ein Gebäude in selbständige Wohnungseinheiten aufzuteilen.

Auflassung

Die Auflassung nennt der Jurist die Einigung zwischen Käufer und Verkäufer über den Eigentumsübergang an einem Grundstück. Sie muss vor einem deutschen Notar erfolgen.

Ausfertigung

Das Original der notariell beurkundeten Vollmacht verbleibt beim Notar. Die Ausfertigung ist eine "amtliche Kopie" dieser Urschrift. Sie kann im Rechtsverkehr wie das Original eingesetzt werden.

B

Baulasten

Die Baulasten sind Verpflichtungen eines Grundstückseigentümers gegenüber der Baubehörde, zum Beispiel Zuwegungen oder Fluchtwege freizuhalten.

Besitz

Der Besitz ist die „tatsächliche Sachherrschaft“. Beim Hauskauf geht der Besitz regelmäßig mit Schlüsselübergabe vom Verkäufer auf den Käufer über. Um ungesicherte Vorleistungen zu vermeiden, findet der Besitzübergang in der Regel mit Kaufpreiszahlung statt.

D

Dienstbarkeit

Bei Dienstbarkeit gewährt dem Berechtigten bestimmte Nutzungsrechte an einem anderen Grundstück (Beispiel: Wegerecht) oder einen Anspruch auf Unterlassung gewisser Handlungen (Beispiel: Baubeschränkung).

E

Eigentum

Eigentum ist anders als Besitz nicht die tatsächliche, sondern die rechtliche Zuordnung eines Grundstücks zu einer Person. Der Käufer wird Eigentümer des Grundstücks erst mit seiner Eintragung im Grundbuch anstelle des Verkäufers. Der Notar kann die Eigentumsumschreibung erst veranlassen, wenn die Grunderwerbsteuer bezahlt wurde. Weitere Voraussetzung ist in der Regel, dass der Kaufpreis vollständig bezahlt wurde.

Erschließungskosten

Erschließungskosten entstehen, um den Anschluss eines Grundstücks an die Kanalisation, an öffentliche Verkehrswege oder an die Wasser- und Energieversorgung herzustellen oder zu modernisieren. Der Käufer sollte sich bei der Gemeinde nach offenen Kosten oder geplanten Maßnahmen erkundigen.

F

Fälligkeitsmitteilung

Erst wenn der Erwerb des Käufers rechtlich gesichert ist, teilt der Notar mit, dass der Kaufpreis an den Verkäufer zu zahlen ist.

Finanzierungsgrundpfandrecht

Nimmt der Käufer zur Finanzierung des Kaufpreises ein Darlehen in Anspruch, muss er regelmäßig eine Grundschuld als Kreditsicherheit stellen. Als Belastungsgegenstand eignet sich bereits das Kaufobjekt selbst, obwohl es noch nicht im Eigentum des Käufers steht. Der Notar kann diese Finanzierung ohne Risiko für den Verkäufer gestalten.

Flurnummer

Jedes Flurstück – dies entspricht in der Regel einem Grundstück – einer Gemarkung hat eine exakte Flurnummer.

G

Grundbuch

Das Grundbuch ist ein öffentliches Register für Grundstücke. Jedes Grundbuchblatt beginnt mit dem Bestandsverzeichnis. Es enthält die genaue Bezeichnung sowie Angaben zur Lage, Wirtschaftsart und Größe des Grundstücks. Dessen Eigentümer ist in Abteilung 1 eingetragen. Abteilung 2 enthält Lasten und Beschränkungen (Beispiel: Wegerecht). In Abteilung 3 sind alle Kreditsicherheiten (Grundpfandrechte) verzeichnet. Kraft Gesetzes wird vermutet, dass der Grundbuchinhalt richtig ist. Insbesondere kann sich der Käufer – wenn er nicht bösgläubig ist – darauf verlassen, dass der im Grundbuch eingetragene Verkäufer auch Eigentümer des Grundstücks ist.

Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbsteuer fällt – von Ausnahmen abgesehen – bei der Veräußerung von Grundstücken an, derzeit in NRW in Höhe von 6,5 %. Sie bezieht sich nicht auf bewegliche Sachen.

Grundschuld

Die Grundschuld ist ein Mittel zur Kreditsicherung. Verpfändet wird das Grundstück, bei dem die Grundschuld im Grundbuch eingetragen wird. Im „Verwertungsfall“ findet die Zwangsvollstreckung in das Grundstück statt. Im Gegensatz zur Hypothek erlischt die Grundschuld nicht kraft Gesetzes, wenn das abgesicherte Darlehen zurückgezahlt wird. Ob es sinnvoll ist, die Grundschuld danach „stehen zu lassen“, hängt davon ab, ob weiterer Finanzierungsbedarf bei der gleichen Bank besteht. Bereits geringe Zinsunterschiede wiegen die Kosten für Löschung und Neueintragung zugunsten eines anderen Kreditinstituts auf.

Grundstück

Das Grundstück ist ein im Grundbuch mit eigener Nummer verzeichneter, räumlich abgegrenzter Teil der Erdoberfläche. Ein Haus gehört rechtlich – von Ausnahmen wie dem Erbbaurecht abgesehen – zu dem Grundstück, auf dem es steht. Der Jurist spricht von einem wesentlichen Bestandteil: Ist vom Grundstück die Rede, ist rechtlich auch das aufstehende Haus gemeint.

Grundstücksgeschäfte

Grundstücksgeschäfte bedürfen zwingend der notariellen Beurkundung. Das Grundbuchamt akzeptiert nur Vorsorgevollmachten in notarieller Form.

K

Kataster

Das Kataster ist das amtliche Verzeichnis für Flurstücke. Es beschreibt deren geometrische Lage, Art der Nutzung, Größe sowie bauliche Anlagen. Auf diesen Angaben beruhen die Grundbuchdaten.

Kaufpreisfälligkeit

Der Käufer braucht den vereinbarten Kaufpreis regelmäßig erst zu bezahlen, wenn zu seinen Gunsten eine Vormerkung im Grundbuch eingetragen ist und dem Notar alle Unterlagen vorliegen, um das Kaufobjekt von allen Belastungen zu befreien, die noch für den Verkäufer eingetragen sind (häufig: Grundpfandrechte). Sofern die Voraussetzungen der Kaufpreisfälligkeit vorliegen, teilt dies der Notar dem Käufer mit. Er muss dann innerhalb der im Kaufvertrag vereinbarten Frist die entsprechenden Kaufpreisraten an den
Verkäufer überweisen.

Kosten

Typisch ist die Vereinbarung, dass der Käufer die bei Notar und Grundbuchamt entstehenden Kosten trägt, wobei die Kosten der Lastenfreistellung regelmäßig der Verkäufer übernimmt. Unabhängig von dieser vertraglichen Regelung haften kraft Gesetzes sowohl Käufer als auch Verkäufer für alle bei Notar und Grundbuchamt entstehenden Kosten. Im internationalen Vergleich ist das deutsche Grundbuch- und Notarsystem nicht nur besonders sicher, sondern auch besonders effektiv und kostengünstig.

L

Lasten

Lasten sind die mit einem Grundstück kraft Gesetz verknüpften Verpflichtungen, insbesondere die Grundsteuer, Erschließungskosten und Prämien der Sachversicherung.

Lastenfreistellung

Der Käufer möchte das Grundstück frei von fremden Belastungen erwerben, insbesondere frei von Kreditsicherheiten des Verkäufers (Grundpfandrechte). Die Beseitigung solcher Fremdbelastungen im Zuge einer Grundstücksübertragung bezeichnet man als Lastenfreistellung. Sichert beispielsweise eine eingetragene Grundschuld noch Verbindlichkeiten des Verkäufers, organisiert es der Notar, dass das Kreditinstitut die Löschungsunterlagen zur Verfügung stellt und die noch offene Forderung aus dem Kaufpreis beglichen wird.

Löschungsbewilligung

Ein im Grundbuch eingetragenes Recht kann in der Regel nur mit notariell beglaubigter Löschungsbewilligung des Rechtsinhabers gelöscht werden.

M

Miteigentümer

Miteigentümer sind gemeinsam Eigentümer des Grundstücks in der Weise, dass jeder einen ideellen – also: gedachten – Anteil daran hat. Sie können über ihren ideellen Bruchteil unabhängig von anderen Miteigentümern verfügen. Jeder Miteigentümer kann die Aufhebung der Gemeinschaft verlangen. Möglich ist, das Recht, die Aufhebung zu verlangen, einzuschränken, und die Benutzung des Grundstücks zu regeln.

N

Notaranderkonten

Notaranderkonten sind besonders gesicherte und vom Notar treuhänderisch geführte Konten. Sie dürfen zur Abwicklung von Immobilientransaktionen nur eingerichtet werden, wenn ein berechtigtes Sicherungsinteresse besteht.

Notare

Die Notare sind Träger eines öffentlichen Amtes. Sie sind unparteiische, unabhängige und besonders sachkundige Rechtsberater. In dieser Funktion ermitteln sie die Interessen und Ziele aller Beteiligten und wirken auf eine Einigung hin, bei der keiner benachteiligt wird. Dementsprechend entwerfen und beurkunden Notare wichtige Verträge.

R

Rang

Belastungen eines Grundstücks werden im Grundbuch geordnet eingetragen. Im Fall der Zwangsvollstreckung erlöschen nachrangig eingetragene Belastungen. Mehrere Grundpfandrechte werden in der Reihenfolge ihres Ranges bei der Verteilung des Versteigerungserlöses berücksichtigt.

Rücktritt

Ein Rücktritt von einem Grundstückskaufvertrag ist möglich, wenn dieser vertraglich vereinbart wurde oder ein gesetzlicher Rücktrittsgrund vorliegt, weil der Vertragspartner seine Pflichten aus dem Vertrag nicht erfüllt.

S

Sachmängel

Sachmängel liegen vor, wenn das Grundstück oder Bauwerk nicht die vereinbarte, von Käufer und Verkäufer vorausgesetzte oder für die gewöhnliche Verwendung geeignete Beschaffenheit hat. Die Haftung des Verkäufers für Sachmängel wird bei „gebrauchten“ Immobilien häufig ausgeschlossen, um den Grundsatz „gekauft wie gesehen“ zu vereinbaren. Bei allen Verbraucherverträgen und beim Kauf neu hergestellter Bauwerke ist eine vertragliche Abweichung von der gesetzlichen Haftung des Verkäufers für Sachmängel nur eingeschränkt zulässig.

T

Teilungserklärung

Die Teilungserklärung ist die Urkunde, mit der das Grundstück in Raumeigentum aufgeteilt wird. Sie legt insbesondere den Umfang des Sondereigentums fest, ob die gebildeten Räume als Wohnungen genutzt werden sollen und welche Sondernutzungsrechte am gemeinschaftlichen Eigentum existieren bzw. eingeräumt werden können

V

Verlesen der Urkunde

Das Verlesen der notariellen Niederschrift ist als höchst effiziente Methode der Qualitätssicherung zentraler Bestandteil des Beurkundungsverfahrens. Es vermittelt Kenntnis der gesamten Urkunde und bietet Gelegenheit zu Fragen, Aufklärung und Beratung. Das laute Vorlesen schafft im Gegensatz zum bloßen Durchlesen eine größere Distanz zum Inhalt der Niederschrift und ermöglicht dadurch, den Willen der Beteiligten und seine exakte Verkörperung in der Urkunde genau zu überprüfen.

Verzug

Ein Verzug kann eintreten, wenn der Kaufpreis trotz Fälligkeit nicht gezahlt wird.

Vormerkung

Mit der Vormerkung wird ein Grundstück für den Käufer „reserviert“. Ihre Eintragung im Grundbuch ist typische Voraussetzung für die Kaufpreiszahlung. Die Sicherungswirkung der Vormerkung entsteht dadurch, dass alle nach ihr im Grundbuch eingetragenen Veränderungen (z.B. nachträgliche Eigentumswechsel oder Belastungen) dem Käufer gegenüber unwirksam sind.

Partner für preisbewusstes Bauen

Architekturbüro goetzenarchitekten

Bereits 1950 gründete Baumeister Heinrich Götzen das Architekturbüro und übergab es 1982 an seinen Sohn Reiner Götzen. Seitdem hat sich das Büro zum Experten für innerstädtische Quartiers- und serviceorientierte Wohnungsbauprojekte entwickelt.

Das Büro versteht Architektur als ganzheitliche Aufgabe: das heißt, ein Bauprojekt vom Grundstücksankauf bis zur Schlüsselübergabe zu begleiten. Die Arbeitsabläufe sind nach DIN ISO EN 9001 zertifiziert und zusätzlich hält das Architekturbüro das Qualitätszertifikat „Planer am Bau“ des TÜV Rheinland (Qualitätsmanagementsystem für Architekten und Ingenieure).

Weitere Informationen finden Sie hier.

Kompetenznetzwerk für innovatives Bauen

VILIS ist Mitglied bei AACHEN BUILDING EXPERTS e.V., dem Kompetenznetzwerk für innovatives Bauen.

Im Verein AACHEN BUILDING EXPERTS treffen führende Unternehmer und Aachener Hochschulen zusammen, um ihre Expertise in das Netzwerk einzubringen und zahlreiche Dienstleistungen füreinander anzubieten.

Ideen, Netzwerken, Gestalten: Gemeinsam neue Impulse für innovatives Bauen zu entwickeln und umzusetzen, ist das Ziel von AACHEN BUILDING EXPERTS.

Das interdisziplinäre und branchenübergreifende Netzwerk der AACHEN BUILDING EXPERTS ist eine Initiative der Aachener Wirtschaft, der RWTH Aachen und der FH Aachen.

Weitere Infos dazu finden Sie hier.

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Projektübersicht
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